Haftplichtversicherung

Nehmen Sie ein Unternehmen das eine Haftplichtversicherung besitzt.
Wenn ein ganzer Hausstand bewegt wird, kann es immer mal zu kleineren Schäden kommen ( Türzargen, Wände vom Hausflur, etc. ), ist ein Unternehmen nicht versichert, kann es vorkommen, das Sie bei Schäden den Satz " das war doch schon " hören und es für diesen Umstand mit Sicherheit einige "aufrichtige Zeugen" gibt. Fragen Sie vorher, damit später nicht Sie in der Haftung stehen.
             

Eigentumsübereigenung

Machen Sie eine Eigentumsübereignung
Wenn Sie einen kompletten Hausstand auflösen möchten und ein Unternehmen damit beauftragen, empfiehlt es sich, alle Gegenstände und Inhalte der Räumlichkeiten, schriftlich an das Entrümpelungsunternehmen zu übertragen.
Als neuer Eigentümer, ist das Unternehmen für den Verbleib der Sachen verantwortlich.
d.h. Sollte der Hausrat unsachgemäß entsorgt worden sein (im netten Wäldchen nebenan) und ist zu Ihnen zurückverfolgbar sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite, da es nicht mehr Ihr Eigentum ist, das da gefunden wurde.
Als neuer Eigentümer der Sachen ist das Unternehmen verplichtet, wirklich alle Gegenstände aus den Räumen / Haus zu entfernen, da sein Eigentum jetzt in "fremder Umgebung" lagert. Das schützt Sie vor einigen "Spezies" die sich nur die besten Sachen herauspicken wollen, um Sie dann auf dem wirklichen Müll sitzen zu lassen.
Sollte beim Umgang mit den Hausrat andere Schaden zugefügt werden ( Hauswände oder parkende Autos ) ist es nicht Ihr Eigentum, das den Schaden verursacht hat und Sie sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen.

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